Montag, 15. April 2013

UNnützes Tierwissen #16



Zur Kriegsschuldentilgung wurde im Februar 1807 in Offenbach am Main das erste Mal eine Hundesteuer erhoben. Andere Orte folgten bald, ab Juli 1809 wurde die Hundesteuer zum Beispiel in Sachsen-Coburg erhoben. Damals wurde übrigens auch verfügt, daß der erste Wurf einer Hündin ertränkt werden muss.
Auch heute noch dient die Hundesteuer als Einnahmequelle für den Ausgleich der Kommunalhaushalte und wird somit nicht zweckgebunden verwendet. Neben dem Zweck als Einnahmequelle rechtfertigt man die Hundesteuer damit, daß man die Zahl der Hundehaltungen auf diese Art regulieren möchte.


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